Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme neben der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dabei organisiert und unterstützt der Arbeitgeber den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung für seine Arbeitnehmer. Die Beiträge dafür werden meist direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt (Entgeltumwandlung). Dadurch reduziert sich die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünfte des Arbeitnehmers.
